RückenFit (Kurs-ID: KU-BE-881JFT) wurde von der Zentralen Prüfstelle Prävention im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland geprüft und nach § 20 SGB V zertifiziert. Das bedeutet für dich, dass deine Krankenkasse diesen Gesundheitskurs fördert, indem sie dir bis zu 100% der Kosten für diesen Kurs erstattet.**
AOK Die Gesundheitskasse
Barmer Krankenkasse
Die Betriebskrankenkassen (incl. BKK Mobil Oil)
DAK Gesundheit
Die Innungskrankenkassen
RückenFit ist ein von Experten entwickelter Rückenkurs, der dir dabei hilft, deine Rückenschmerzen in den Griff zu bekommen.
Wir zeigen dir in diesen acht Wochen, wie du nicht nur deinen Rücken sondern auch deinen ganzen Körper trainieren kannst.
Wir zeigen dir Übungen für deinen Alltag und vermitteln dir das Wissen, das Gelernte täglich anzuwenden.
RückenFit erfüllt die hohen Anforderungen nach §20 SGB V. Das heißt, dass die Zentrale Prüfstelle Prävention für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland diesen Kurs geprüft und zertifiziert hat.
Nach dem Ende des Kurses kannst du dir bis zu 100% der Kosten für diesen Kurs von deiner gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen.
RückenFit ist für dich von Experten nach den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen entwickelt worden.
Wir zeigen dir, woher deine Rückenschmerzen kommen und mit welchen Übungen du Abhilfe schaffen kannst, worauf es beim Rückentraining ankommt und wie du eine gesunde Körperhaltung erreichen kannst.
Wir freuen uns darauf, dich in diesem Kurs Schritt für Schritt zu einem gesunden Rücken zu begleiten.
Der nächste RückenFit Kurs beginnt am Dienstag, den 23. August 2022
Begrenzte Teilnehmerzahl!
Dienstag, 19.30 - 20.30h
Dienstag, 19.30 - 20.30h
Wir trainieren im Friedrich-Hempen-Haus des Ortsbürgervereins Ofen.
Anschrift: Alte Dorfstraße 3, 26160 Bad Zwischenahn
Das hängt von deiner Krankenkasse ab und ob du bereits in diesem Jahr dir hast Kursgebühren erstatten lassen. In Regel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen zwischen 80 und 100% der Kosten. Wenn du es genau wissen willst, so empfehlen wir dir, vorher bei deiner Krankenkasse dich zu informieren. Die genaue Bezeichnung für diesen Kurs lautet: "RückenFit - kräftigendes Rückentraining (Kurs-ID: 20201109-1249889)".
Für eine Erstattung der Kursgebühr durch deine Krankenkasse musst du an mindestens 7 Kursterminen teilgenommen haben.
Es dürfen grundsätzlich erwachsene Frauen und Männer an dem Kurs teilnehmen. Um an dem Rückenkurs teilzunehmen zu können, solltest du weitgehend schmerzfrei und belastbar sein. Du kannst auch dann teilnehmen, wenn du unter ärztlich abgeklärten unspezifischen Rückenschmerzen leidest. Du solltest jedoch unter keiner behandlungsbedürftigen Erkrankung des Rückens leiden.
Was kostet der RückenFit Kurs?
Die Teilnahmegebühr beträgt 129 EUR. Nach deiner Anmeldung erhältst du eine Rechnung und bezahlst den Kurs im Voraus. Nach erfolgreicher Teilnahme bekommst du von uns eine Teilnahmebescheinigung, die zu zusammen mit deiner Rechnung und einem Antrag auf Erstattung bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.
Ein gesunder Rücken in 8 Wochen
Hinterlasse deine Email oder Telefonnummer. Wir melden uns umgehend zurück!
**Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V prüft durch die Zentrale Prüfstelle Prävention Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, die AOK Plus, die AOK NordWest, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Niedersachsen, die AOK Nordost, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die AOK Hessen, die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK classic, die IKK Südwest, die IKK gesund plus, die IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an.